AGB - Street Soccer Arena

Die Grundlage jeder Geschäftsverbindung ist das gegenseitige Vertrauen.
NFS Events UG vermietet zu äußerst günstigen Konditionen Eventmodule (nachfolgend Mietobjekt/Mietsache/Mietgegenstand genannt) mit dem entsprechendem Zubehör. Diese „Konditionen“ können künftig nur Fortbestand haben, wenn sich alle Mieter ausnahmslos an folgende Bestimmungen halten und sorgsam mit dem Mietobjekt und deren Zubehörteilen umgehen. In Ergänzung den gesetzlichen AGB`s bitten wir um Beachtung folgender Punkte, die mit Buchung per E-Mail, Buchung per Telefon oder nach Unterzeichnung eines Mietvertrages Bestandteil beider Parteien sind.
Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, die auch für künftige Vermietungen gilt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

§ 1
Unsere Mietobjekte (gemäß Buchung) werden mit in dem Übergabeprotokoll und den aufgelisteten Zubehörteilen ausgehändigt. Eine Buchung erfolgt ausschließlich per E-Mail oder dem Buchungsformular welches auf der Homepage bei jedem einzelnen Eventmodul über einen Button wählbar ist.
Mietverträge werden nur unter bestimmten Voraussetzungen erstellt z.B bei Auslandsbuchungen oder Buchungen von Modulen über einen längeren Zeitraum (ab 1 Woche). 

§ 2
Die Mietzeit (gemäß Vereinbarung) beginnt mit der Übergabe des Mietobjekts und endet mit der Rückgabe in einem ordnungsgemäßen, betriebsfähigen und gereinigtem Zustand. Wird das Mietobjekt nicht in diesem Zustand zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, unter gleichzeitiger Benachrichtigung des Mieters sofort mit der kostenpflichtigen Instandsetzung /Reinigung zu beginnen. Die Mietzeit des jeweiligen Mietobjektes ist im Angebot sowie in der Rechnung unter der Zeile "Event: Datum" ausgewiesen. Je nach Event können einzelne Eventmodule bereits an den Vortagen abgeholt oder geliefert werden. Eine Abholung oder Rücklieferung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde direkt nach Eventende.  

§ 3
Das Mietobjekt und deren Zubehörteile befinden sich bei Mietbeginn in einem betriebssicheren und einwandfreiem Zustand, ohne dass vom Vermieter besondere Eigenschaften des Mietgegenstandes zugesichert werden. Der Mieter hat etwaige Mängel oder Unvollständigkeiten vor dem bestimmungsgemäßen Einsatz zu prüfen und sofort zu reklamieren. Beschädigungen am Mietobjekt sowie an deren Zubehörteilen die während der Mietzeit entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.
Dies gilt auch für etwaige Schäden die während des Transports (bei Selbstabholung) vom Abholort zum Veranstaltungsort und vom
Veranstaltungsort zum Übergabeort entstehen können (z.B. durch einen Unfall). Etwaige Schäden sind sofort dem Vermieter zu
melden.
Der Mieter verpflichtet sich weiterhin die Mietsache pfleglich zu behandeln und im unversehrten Zustand zurückzugeben. Personen/Spieler die mutwillig durch Ihre Verhaltensweisen  Beschädigungen am Mietobjekt und deren Zubehörteile in Kauf nehmen sind von der Veranstaltung auszuschließen. Die Namen der Personen/Spieler sind bei der Rückgabe des Mietobjekts dem Vermieter zu melden.

§ 4
Der Einsatz der Mietsache ist nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zulässig.
Sicherheitsbestimmungen sind einzuhalten und zu beachten. Die Weitergabe an Dritte oder eine Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters ist nicht gestattet. Das Mietobjekt ist durch den Mieter gegen Diebstahl zu sichern.

§ 5
Die Aussetzung der Nutzung der Mietsache aus wichtigen Gründen bleibt ausdrücklich vorbehalten und wird mit dem Mieter abgesprochen. Einen Nutzungsausfall den der Mieter verschuldet, hat keinen Einfluss auf die zu berechnende Miete.

§ 6
Der Mieter übernimmt unter Verzicht auf jeglichen Rückgriff gegen NFS Events UG die volle Haftung für alle Personen- und Sachschäden, die den Benutzern und anderen Personen aus der Inanspruchnahme der Mietsache und deren Zubehörteilen entstehen.

§ 7
Unberührt bleibt durch diese Vereinbarungen die Beachtung einschlägiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften, z.B. des Jugendschutzgesetzes, der Gewerbeordnung u.s.w. Die Entrichtung etwaiger Steuern und öffentlich–rechtlichen Abgaben durch den Mieter wird durch den Abschluss einer verbindlichen Buchung nicht berührt.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Anmeldungen und Genehmigungen (Sperrzeit, GEMA usw.) beantragt werden. Zu seinen Pflichten gehört auch die Einhaltung sicherheitspolizeilicher Vorschriften.

§ 8
Die Miete ist nach Rechnungsstellung  und unter Angabe der Rechnungsnummer auf das
Konto:  IBAN: (siehe Rechnung) BIC: (siehe Rechnung) oder in Bar gegen Quittung zu zahlen.
Ein Rücktritt des Mieters von der verbindlichen Buchung der Mietsache ist vier Wochen (28 Tage) vor
Veranstaltungsbeginn möglich. 
Die Stornogebühr
beläuft sich auf einmalig 50.- Euro. Nach Ablauf der 28 Tagesfrist wird bei einer
Buchungsstornierung durch den Mieter der volle Mietpreis berechnet, es sei denn die Mietsache kann in diesem
Zeitraum anderweitig vermietet werden. 

§ 8.1
Der Mieter hat neben dem Mietzins auch eine Kaution von 500 Euro als Sicherheitsleistung an den Vermieter zu zahlen. Eine Bankbürgschaft wird seitens des Vermieters als Sicherheitsleistung anerkannt. Bei Vermietungen an „Stammkunden“ kann der Vermieter die Kautionszahlung erlassen.

§ 8.2 
Die Kaution oder die Bankbürgschaft kann frühestens 10 Werktage, nachdem die ordnungsgemäße Rückgabe gemäß §2 und §3 erfolgt ist, an den Mieter zurückgezahlt werden. Sofern Schäden an der Mietsache entstanden sind werden diese mit der Kaution verrechnet.

§ 8.3
NFS Events UG ist bei unsachgemäßem Gebrauch oder bei Überlassung der Mietsache an Dritte innerhalb von 24 Stunden nach Mahnung zur fristlosen Kündigung berechtigt. In diesem Falle ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters an sich zu nehmen und abzutransportieren. Der Mieter verzichtet auf sein Widerspruchsrecht als Besitzer. 

§ 8.4
Der Mieter ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung des Mietzinses nur berechtigt, wenn Gegenansprüche ausdrücklich durch den Vermieter anerkannt wurden.

§ 9
Die Abholung der Mietsache  durch den Mieter am Standort Erlenbach/Main erfolgt nach vorheriger Absprache. Der Mieter benötigt hierzu eine Anhängerkupplung die den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Je nach Mietobjekt wird ein Anhänger durch NFS Events UG kostenfrei gestellt. Weitere Details zu der Abholung sollten über das Büro der NFS Events UG abgesprochen werden.

§ 10
Für die Rechtsbeziehungen zwischen der NFS Events UG und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand sowie der Erfüllungsort für alle Streitigkeiten bzw. Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von NFS Events UG.

§ 11
Der Mieter verpflichtet sich, dass bei der Nutzung des Mietobjekts ein eingewiesenes Funktions-Betreuungspersonal eingesetzt wird.

§ 12
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos und Videomaterial, sofern Sie vom Mieter zugänglich gemacht werden, vom Vermieter für die Webseiten www.street-soccer-arena.de / Facebook NFS Events UG für Werbezwecke der jeweiligen verliehenen Eventmodule verwendet werden dürfen. 

Der Betreiber/Verantwortliche der Website www.street-soccer-arena.de  haftet nicht dafür, dass Dritte ohne Wissen des Betreibers/Verantwortlichen den Inhalt der genannten Website für weitere Zwecke nutzen, so insbesondere auch durch das Herunterladen und/oder Kopieren von Fotos. 

§ 13 
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand AGB`s :  01.01.2016  (Diese Neufassung ersetzt die alte Fassung vom 03.05.2012 und 01.01.2014)


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